Schwerpunkte des Dritten Pflegestärkungsgesetzes:
Umsetzung der Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen;
Aufnahme des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in das SGB XII
Regelungen zur Verhinderung von Abrechnungsbetrug bei der Pflegeversicherung.
Die Regelungen sollen überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten