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christian walter

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) beschlossen


Schwerpunkte des Dritten Pflegestärkungsgesetzes:

Umsetzung der Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen;

Aufnahme des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in das SGB XII

Regelungen zur Verhinderung von Abrechnungsbetrug bei der Pflegeversicherung.

Die Regelungen sollen überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten

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