christian walter

30. Juni 20161 Min.

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) beschlossen

Schwerpunkte des Dritten Pflegestärkungsgesetzes:

Umsetzung der Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Stärkung der Rolle der Kommunen;

Aufnahme des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs in das SGB XII

Regelungen zur Verhinderung von Abrechnungsbetrug bei der Pflegeversicherung.

Die Regelungen sollen überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten

#Pflegemarkt #Altenheim #PSG

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