Das Pflegestärkungsgesetz 2 tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Dies wird ins besonders die Stationären Pflegeeinrichtungen betreffen. Viele der inzwischen eingeschliffenen Strukturen im Bereich der Hauswirtschaft und Küchen werden sich dem anpassen müssen.
Was dies im Einzelfall für die Einrichtung bedeutet, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend beurteilt werden. Auch wird vielfach diskutiert ob es zu einer wirklichen Verbesserung der Pflegebedürftigen kommen wird. Schon jetzt gastieren Wortmeldungen wie die „Gröhe Lüge“ – analog zu „Blüms Rentenlüge“.
Hier die offizielle Lesensart: http://www.bmg.bund.de/ministerium/meldungen/2015/pflegestaerkungsgesetz-ii.html
